Der Relativsatz (von lat. relativus „sich beziehend auf etwas, bezüglich“) gehört zur Gruppe der Nebensätze und dient in der Regel dazu, eine Eigenschaft eines Individuums anzugeben; er ist daher von einem Substantiv abhängig (attributiver Relativsatz) oder hat selbst denselben Status wie eine Substantivgruppe im Satz (freier Relativsatz). Daneben gibt es weitere Sonderformen.
Relativsätze, bzw. Satzteile in entsprechender Funktion, werden in den Sprachen der Welt auf sehr unterschiedliche Weise gebildet; im Deutschen herrscht die Bildung mit einem Relativpronomen vor.